ITF-Logo

Internationale Touristische Friedensfahrt

Teilnahmebedingung

  • 1. Mindestalter 14 Jahre
  • 2. Eine gute körperliche Kondition und die Fähigkeit, über einen Zeitraum von 2 bis 3 Wochen täglich Strecken von 100 bis 160 km mit dem Fahrrad zu absolvieren und in einer größeren Gemeinschaft zu leben.
  • 3. Sportliches, verantwortungsbewußtes und kameradschaftliches Auftreten und Handeln.

Regeln für die Straße

  • 1. Die Veranstaltung ist kein Radrennen und findet auf nicht gesperten Strecken statt.
  • 2. Es wird in Gruppen gefahren.
  • 3. Die Straßenverkehrsordnungen der Länder sind bindend.
  • 4. Es wird gemeinsam gestartet. In der Regel ist die Startzeit 8.00 Uhr. Die Ausgabe der Startkarten erfolgt ab 6:30 Uhr.
  • 5. Das Ziel sollte bis 18.00 Uhr erreicht sein. Die Rückmeldung erfolgt persönlich beim Quartiermeister durch Abgabe der Startkarte.
  • 6. Die Streckenführung laut Etappenplan ist bindend. Bei Abweichungen von der Strecke besteht kein Anspruch auf Betreuungsleistungen. Abweichungen von der offiziellen Streckenführung müssen mit der Veranstaltungsleitung vorher verabredet werden.
  • 7. Das Tragen der Startnummer am Rahmen ist Pflicht.
  • 8. Das Tragen eines Helms ist Pflicht.

Regeln in den Quartieren

  • 1. Die Quartiere stehen in der Regel ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
  • 2. Die Zimmereinteilung ist bindend.
  • 3. Nachtruhe ist von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit muß allgemeine Ruhe eingehalten werden.
  • 4. Fluchtwege sind freizuhalten.
  • 5. Quartiere und sanitäre Einrichtungen sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Eingetretene Schäden müssen sofort der Leitung mitgeteilt werden.
  • 6. Vor dem Start sind die Fenster zu schließen und die Schlüssel abzugeben.
  • 7. Unterbringung, Reparatur und Pflege der Fahrräder darf nur an den zugewiesenen Plätzen erfolgen, nicht in den Schlafräumen. Wartungsarbeiten an den Rädern sollten am Abend erfolgen und nicht erst 5 Minuten vor dem Start.

Versicherungen

  • 1. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr.
  • 2. Jedem Teilnehmer, Gast und Betreuer wird empfohlen, sich entsprechend den Risiken selbst zu versichern (z.B. Auslandskrankenversicherung, private Haftpflichtversicherung).
  • 3. Für Schäden während der Veranstaltung haftet jeder Teilnehmer selbst.

Allgemeine Regelungen

  • 1. Wenn ein Teilnehmer gegen das Reglement oder Festlegungen der Veranstaltungsleitung verstößt, kann er durch Beschluß der Leitung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  • 2. Ist ein Teilnehmer schwerwiegend erkrankt oder aus konstitutionellen Gründen seine weitere Teilnahme nicht ratsam, kann er durch die Veranstaltungsleitung von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
  • 3. Die entstehenden Kosten nach Ziffer 1. und 2. trägt der Teilnehmer.